Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Website www.7doerfer.at
Stand: 16. Juli 2026
Stand: 16. Juli 2026
§ 1 Betreiberin und Geltungsbereich
- Betreiberin dieser Website ist die JLB Projects GmbH, Wipplingerstraße 12/2/25, 1010 Wien (Firmenbuchnummer: FN 631126b, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, UID-Nummer: ATU81269707), nachfolgend „JLB“ genannt. Der Firmensitz wird in Kürze an die Marc-Aurel-Straße 4, Top 16, 1010 Wien verlegt.
- Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website sowie für darüber abgegebene Kontakt- und Informationsanfragen.
- Der bloße Besuch der Website oder das Absenden einer allgemeinen Kontaktanfrage begründet keinen Kauf-, Miet-, Bauträger-, Makler- oder Tippgebervertrag.
- Besondere Bedingungen für Maklerleistungen gelten ausschließlich, wenn JLB beim konkreten Objekt ausdrücklich als Immobilienmaklerin auftritt und der Interessent vor Vertragsabschluss auf diese Bedingungen, eine allfällige Provision und die gesetzlichen Verbraucherinformationen hingewiesen wurde.
- Individuelle Vereinbarungen sowie die Bedingungen eines konkreten Kauf-, Miet-, Bauträger- oder Maklervertrags gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.
- Gegenüber Unternehmern werden abweichende Geschäftsbedingungen nur anerkannt, wenn JLB ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Rolle von JLB und jeweilige Vertragspartei
- JLB tritt bei den auf dieser Website dargestellten Immobiliengeschäften als Immobilienmaklerin, Projektentwicklerin oder als reine Vermarktungsdienstleisterin auf.
- Vertragspartnerin des jeweiligen Kaufvertrags ist ausschließlich die grundbücherliche Eigentümerin der betreffenden Liegenschaft. Die jeweilige Rolle von JLB und die konkrete Vertragspartei werden beim jeweiligen Objekt oder spätestens vor Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung des Interessenten offengelegt.
- Wird ein Objekt von einer anderen Gesellschaft angeboten, vermittelt oder verkauft, wird diese Gesellschaft gesondert bezeichnet. Die Verwendung der Marke „Sieben Dörfer Immobilien“ allein bedeutet nicht, dass die Websitebetreiberin Vertragspartei des Immobiliengeschäfts wird.
- Bei Objekten, die direkt von einer Eigentümer- oder Bauträgergesellschaft der Sieben-Dörfer-Gruppe verkauft und ausdrücklich als „provisionsfrei“ bezeichnet werden, fällt für den Käufer keine Maklerprovision an.
§ 3 Informationen und Verfügbarkeit von Immobilien
- Die auf der Website veröffentlichten Objektbeschreibungen dienen grundsätzlich der Information und stellen kein verbindliches Vertragsanbot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet werden.
- Angaben zu Preisen, Flächen, Verfügbarkeit, Baufortschritt, Übergabeterminen, Ausstattung, Erträgen und Nutzungsmöglichkeiten beruhen auf dem bei Veröffentlichung verfügbaren Informations- und Planungsstand.
- JLB bemüht sich um richtige, vollständige und aktuelle Angaben. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Änderungen der Verfügbarkeit bleiben vorbehalten.
- Gesetzlich vorgeschriebene Angaben, ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sowie konkrete vorvertragliche Informationen werden durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.
- Enthält die Website Informationen von Eigentümern, Projektgesellschaften oder sonstigen Dritten, wird die Herkunft solcher Angaben nach Möglichkeit offengelegt. Die gesetzlichen Prüf-, Aufklärungs- und Informationspflichten von JLB bleiben unberührt.
§ 4 Pläne, Flächenangaben und Visualisierungen
- Renderings, Möblierungsvorschläge, Musterbilder, Lagepläne und sonstige Visualisierungen dienen der Veranschaulichung des jeweiligen Projekts.
- Dargestellte Möbel, Einrichtungsgegenstände, Pflanzen, Fahrzeuge und Dekorationen sind nur Bestandteil des Vertragsgegenstands, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
- Bei noch nicht fertiggestellten Projekten können sich insbesondere Farbgebung, Materialauswahl, technische Ausführung, Außenanlagen und sonstige gestalterische Details im Zuge der weiteren Planung ändern.
- Solche Änderungen sind nur insoweit zulässig, als sie rechtlich zulässig, technisch oder behördlich erforderlich, sachlich gerechtfertigt und dem Erwerber zumutbar sind. Vertraglich zugesicherte Eigenschaften dürfen dadurch nicht einseitig aufgehoben werden.
- Maß-, Flächen- und Ausstattungsangaben sind nach den jeweils im konkreten Vertrag vereinbarten Berechnungsmethoden, Plänen, Baubeschreibungen und Toleranzregelungen zu beurteilen.
- Maßgeblich sind die individuell abgeschlossenen Vertragsunterlagen samt ausdrücklich einbezogenen Plänen, Bau- und Ausstattungsbeschreibungen und sonstigen Beilagen. Zwingende gesetzliche Ansprüche und vorvertragliche Aufklärungspflichten bleiben unberührt.
§ 5 Anleger-, Ertrags- und Finanzierungsinformationen
- Beispielrechnungen zu Mieterträgen, Renditen, Wertentwicklungen, Finanzierungen oder steuerlichen Auswirkungen beruhen auf bestimmten Annahmen und stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
- Angaben zu erwarteten Erträgen oder Wertentwicklungen sind Prognosen. Tatsächliche Ergebnisse können insbesondere aufgrund von Leerständen, Instandhaltungskosten, Finanzierungskosten, Marktveränderungen, steuerlichen Änderungen oder abweichenden Betriebskosten unterschiedlich ausfallen.
- Informationen auf der Website ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung.
- Von JLB ausdrücklich übernommene Garantien oder vertraglich vereinbarte Zusicherungen bleiben unberührt.
§ 6 Kontaktanfragen und Vertragsabschluss
- Allgemeine Kontaktanfragen und Anforderungen von Unterlagen sind unverbindlich.
- Ein Kauf-, Miet- oder Bauträgervertrag kommt ausschließlich durch die dafür erforderlichen gesonderten Vertragserklärungen zustande.
- Reservierungsvereinbarungen, Kaufanbote und sonstige Vertragserklärungen können rechtlich bindend sein. Der Interessent wird vor deren Abgabe gesondert über die wesentlichen Bedingungen informiert.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung. Eine Einwilligung in Werbung oder Newsletter ist nicht Voraussetzung für die Bearbeitung einer Immobilienanfrage.
§ 7 Besondere Bedingungen für Maklerleistungen
- Dieser Abschnitt gilt nur, wenn JLB beim konkreten Objekt ausdrücklich als Immobilienmaklerin auftritt.
- Vor Abschluss eines Maklervertrags erhält ein Verbraucher insbesondere Informationen über:
- die Tätigkeit von JLB als Immobilienmaklerin;
- die konkrete Höhe der Provision einschließlich Umsatzsteuer;
- die voraussichtlich entstehenden Nebenkosten;
- eine allfällige Tätigkeit als Doppelmaklerin;
- ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis;
- die wesentlichen Umstände des zu vermittelnden Geschäfts.
- Ein Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach Erhalt der objektbezogenen Informationen eine entsprechende Maklerleistung beauftragt oder diese erkennbar in Anspruch nimmt. Eine bloße allgemeine Kontaktanfrage begründet keinen Maklervertrag.
- Der Provisionsanspruch richtet sich nach dem Maklergesetz und der konkreten Provisionsvereinbarung. Er entsteht grundsätzlich nur, wenn das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße, verdienstliche Tätigkeit des Maklers rechtswirksam zustande kommt.
- Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Erstauftraggeberprinzip. Insbesondere darf dem Wohnungssuchenden keine Provision verrechnet werden, wenn der Vermieter oder ein von diesem Berechtigter zuerst den Makler beauftragt hat.
- Wird ein Maklervertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen, erhält der Verbraucher rechtzeitig:
- die gesetzlichen Informationen nach dem FAGG;
- eine Rücktrittsbelehrung;
- das gesetzliche Muster-Rücktrittsformular;
- eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
- Der Verbraucher kann einen solchen Maklervertrag grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Mit einer Maklertätigkeit vor Ablauf dieser Frist wird nur begonnen, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Ein Verlust des Rücktrittsrechts tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.
- Sonstige gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere nach dem KSchG und dem BTVG, bleiben unberührt.
§ 8 Tippgeber
- Die bloße Übermittlung eines Hinweises begründet noch keinen Anspruch auf eine Tippgeberprämie.
- Ein Prämienanspruch besteht nur, wenn JLB den konkreten Tipp und die Höhe beziehungsweise Berechnung der Prämie vorab in Textform bestätigt.
- Weitere Voraussetzungen sind:
- Der Tipp war JLB bei Eingang noch nicht bekannt.
- Der Tippgeber ist zur Weitergabe der Informationen berechtigt.
- Der Tipp enthält ausreichend konkrete und verwertbare Informationen.
- Aufgrund des Tipps kommt innerhalb des vereinbarten Zeitraums ein rechtswirksames Hauptgeschäft zustande.
- JLB erhält das vereinbarte Entgelt, die Provision oder – bei einem Direktankauf – den vertraglich festgelegten wirtschaftlichen Erfolg vollständig.
- Wird dasselbe Geschäft von mehreren Personen gemeldet, ist grundsätzlich der erste nachweislich bei JLB eingegangene und bestätigte Tipp maßgeblich.
- Eigentümer, Käufer, Bestandgeber, Bestandnehmer, berufsmäßige Vermittler sowie Personen, die bereits aus einem anderen Rechtsgrund einen Vergütungsanspruch haben, erhalten nur dann eine Tippgeberprämie, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Ein Tippgeber ist nicht berechtigt, für JLB Verhandlungen zu führen, Zusagen zu erteilen, Immobilien zu vermitteln oder Erklärungen entgegenzunehmen. Durch die Tippabgabe entsteht weder ein Arbeits-, Handelsvertreter- noch Maklerverhältnis.
- Personenbezogene Daten eines potenziellen Verkäufers oder Käufers dürfen nur übermittelt werden, wenn hierfür eine rechtmäßige Grundlage besteht. JLB erfüllt die anwendbaren Informationspflichten, insbesondere wenn Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben wurden (Art. 14 DSGVO).
- Die steuerliche Behandlung der Tippgeberprämie obliegt dem Tippgeber. Unternehmer haben, soweit erforderlich, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
- Texte, Pläne, Grundrisse, Visualisierungen, Bilder, Marken und sonstige Inhalte der Website sind urheber-, marken- oder sonst leistungsschutzrechtlich geschützt.
- Eine Verwendung für private Informationszwecke ist zulässig. Eine gewerbliche Weiterverwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder automatisierte Auswertung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
- Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
- JLB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
- Gegenüber Verbrauchern gelten Haftungsbeschränkungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig und im Einzelfall wirksam vereinbart sind.
- Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
- Die gesetzlichen Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Aufklärungsansprüche aus einem Immobilien-, Bauträger-, Bestand- oder Maklervertrag werden durch allgemeine Website-Hinweise nicht eingeschränkt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt wird.
- Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 12 Änderungen und Schlussbestimmungen
- Für ein Vertragsverhältnis gilt die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbarte Fassung dieser Bedingungen.
- Spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden oder gesetzlich zulässig sind.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.