Der letzter Akt im Mietvertrag: Ein Schlüsselbund, ein leerer Raum – und tausend Fragen. Was passiert jetzt? Muss ich wirklich noch streichen? Was, wenn die Kaution nicht kommt? Kein Stress. Hier gibt’s die Antworten – klar, praxisnah und ganz ohne Juristendeutsch.
Die Wohnungsrückgabe – mehr als nur Schlüsselübergabe
Stell dir vor: Du ziehst aus. Der Mietvertrag ist gekündigt, die Umzugskartons sind gepackt. Bleibt nur noch ein kleiner, aber entscheidender Schritt: die Wohnungsrückgabe. Und genau hier passieren die meisten Fehler.
Warum? Weil sie selten ist – und meistens Emotionen im Spiel sind. Genau deshalb solltest du sie wie ein Profi angehen. Mit Plan, Protokoll und dem Wissen, worauf’s wirklich ankommt.
Das Übergabeprotokoll: Dein Joker bei Streitfragen
Egal, ob du eine Studentenwohnung oder ein Penthouse übergibst – ohne Protokoll kein Schutz. Denn was dokumentiert ist, kann nicht diskutiert werden. Halte deshalb fest:
- Alle Zählerstände
- Wie viele Schlüssel du zurückgibst
- Ob Schäden vorhanden sind
- Und ob die Kaution retourniert wird
👉 Tipp vom Profi: Füll das Protokoll mit dem Vermieter gemeinsam aus – am besten mit Fotos. So bist du auf der sicheren Seite, wenn’s doch mal Ärger geben sollte.
Die große Kautionsfrage: Darf ich damit die Miete „verrechnen“?
So verlockend der Gedanke ist – nein, das geht nicht. Die Kaution ist keine Ersatzmiete, sondern eine Sicherheit für den Vermieter. Bis zum letzten Tag.
Sie darf nur verwendet werden, wenn:
- Mietrückstände bestehen
- Oder Schäden zu beheben sind
💡 Merke: Wer eigenmächtig die letzten Mieten „aussetzt“, riskiert Mahnklagen.
Wann kommt die Kaution zurück?
Wenn alles glatt läuft: ziemlich bald. In der Praxis gilt:
- Sofortige Rückzahlung, wenn keine Mängel bestehen
- 2–4 Wochen, wenn noch geprüft wird
Aber Achtung: Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist. Fairerweise sollte die Rückzahlung aber „unverzüglich nach Klärung“ erfolgen – so sieht es die Rechtsprechung.
FAQ – Schnellantworten für Eilige
Besenrein – was heißt das eigentlich?
Ein Klassiker. Die Wohnung muss:
- Gekehrt, aber nicht klinisch steril sein
- Leergeräumt – keine Möbel, kein Müll
- auch das Kellerabteil
Kurz: Kein Hochglanz, aber respektvoll hinterlassen.
Muss ich ausmalen?
Kurze Antwort: Nicht unbedingt.
Lange Antwort: Kommt drauf an. Wenn du die Wände künstlerisch „veredelt“ hast (Stichwort: pinkes Wohnzimmer), dann ja – zurück in Weiß, bitte.
Aber kleine Kratzer, Bohrlöcher oder normale Abnutzung? Kein Problem.
Schäden – was zählt als Mangel?
Erlaubt:
✔ Abnutzungen durch Licht (z. B. ausgeblichene Böden)
✔ Kleine Löcher von Bildern
Nicht erlaubt:
❌ Wasserflecken
❌ Kratzer, Dellen, Lackschäden
❌ Bobbycar-Rallyespuren an Türrahmen
Was beschädigt ist, muss saniert werden. Punkt.
Wer wartet Boiler & Therme?
Die Antwort liegt im Detail – genauer gesagt im Wartungsvertrag.
Gibt’s keinen? Dann bist du als Mieter verantwortlich. Und das ist wichtig: Nur bei nachgewiesener Wartung springt der Vermieter im Schadensfall ein.
Was, wenn der Vermieter alte Schäden als neu verkauft?
Nur, wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass der Schaden schon beim Einzug bestand. Deshalb ist ein Einzugsprotokoll ebenso wichtig wie ein Rückgabeprotokoll.
Fazit: Mit Klarheit ausziehen
Die Wohnungsrückgabe ist kein Buch mit sieben Siegeln – wenn man weiß, worauf es ankommt. Mach’s richtig, bleib fair – und lass dich nicht verunsichern. Mit Protokoll, Respekt und dem nötigen Wissen ziehst du sorgenfrei aus.